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BVerwG, 26.07.2000 - 7 B 111.00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen der Rückgängigmachung einer nach den Vorschriften über die Bodenreform vollzogenen Enteignung von Grundstücken - Annahme eines der Aufrechterhaltung der Enteignung entgegenstehenden Willens der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 30.03.2000 - 9 K 1292/96
- BVerwG, 26.07.2000 - 7 B 111.00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 22.97
Enteignung - Aufhebung einer Enteignung - Rückgängigmachung einer Enteignung - …
Auszug aus BVerwG, 26.07.2000 - 7 B 111.00
Diese Frage kann die Zulassung der Revision nicht rechtfertigen; denn sie ist bereits in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dahin geklärt, dass es zur Rückgängigmachung eines tatsächlichen Rückgabeakts der Behörde bedurfte, der von einem entsprechenden Rückgabewillen getragen war (vgl. Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 22.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 121 S. 382).Auch diese Frage ist in dem bereits erwähnten Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 22.97 - zu Lasten der Klägerin geklärt.
- BVerwG, 13.02.1997 - 7 C 50.95
Enteignung von Ausländern im Zuge der sog. Bodenreform
Auszug aus BVerwG, 26.07.2000 - 7 B 111.00
Das Urteil des Verwaltungsgerichts weicht nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - (BVerwGE 104, 84) ab (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).